Geschäftsordnung

Geschäftsordnung Guggemusik Bääreglopfa e.V.:

Jahres-Mitgliedsbeiträge:
Minderjährige, vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 18€
Erwachsene: 20€
Ehepaare + Lebensgemeinschaften: 30€
Alleinerziehende incl. minderjährige Kinder: 30€
Familien (eingeschlossen sind minderjährige Kinder und
Personen mit Schülerausweis): 40€

Die Entrichtung des Jahresbeitrags erfolgt in der Regel ausschließlich bargeldlos durch Bankeinzug.
Jedes Mitglied ist aufgefordert, bei Fälligkeit des Jahresbeitrags für entsprechende Deckung seines Bankkontos zu sorgen, das er als Zahlungskonto angegeben hat. Eventuell anfallende Rückbuchungskosten, mit denen die Bank den Verein belastet, sind vom Mitglied zu erstatten.

Kostüme:
Jedes aktive Mitglied erhält vom Verein leihweise ein komplettes Kostüm zur Verfügung gestellt und verpflichtet sich, damit sorgfältig umzugehen. Für jedes Kostüm ist eine Kaution zu hinterlegen.
Die Kaution beträgt für Erwachsene 65€,
für Kinder/Jugendliche bis Vollendung des 18.Lebensjahres 20€.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft muss das Mitglied das Kostüm umgehend wieder an den Verein übergeben. Je nach Zustand des Kostüms (entscheidet der Kostümwart) wird die Kaution ganz, teilweise oder gar nicht zurück erstattet. Sinngemäß wird bei Neuanschaffung von Kostümsätzen durch den Verein verfahren.
Hut, Fleece-Jacke, Sweat-Shirt, T-Shirt, Regenjacke etc. gehören nicht zum Kostüm und müssen von jedem selbst bezahlt bzw. besorgt werden.

Instrumente:
Alle Mitglieder, die Instrumente vom Verein besitzen sind verpflichtet, diese ordentlich zu verwahren und pfleglich zu behandeln.
Bei Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung sind diese zu ersetzen.
Bei Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein sind sämtliche Instrumente, die Eigentum des Vereins sind, zurück zu geben.

Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Alle Mitglieder ab 16 Jahren haben das Recht an der Willensbildung im Verein durch Ausüben des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Jedes aktive Mitglied ist angehalten, regelmäßig an den Proben und Auftritten teilzunehmen.

Gastspieler:
Vorstände und musikalische Leitung entscheiden in einfacher Mehrheit über die Mitwirkung von Gastspielern bei Auftritten. Wenn einer Person erlaubt wird, bei Veranstaltungen mitzuwirken, so muss dieser Gastspieler aus versicherungstechnischen Gründen vor Teilnahme an der Veranstaltung Mitglied werden. Dies erfordert ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Mitgliedsantragsformular und die Annahme der Mitgliedschaft durch den Vorstand.

Erweiterter Vorstand:
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem satzungsmäßigen Vorstand … zuzüglich: Kostümverwalter …

Ausschüsse:
Der Vorstand kann zu abgegrenzten Themen Ausschüsse bilden und Ausschusssitzungen einberufen. Zu diesem Zweck bestimmt der Vorsitzende, welche Personen zu den Themen notwendig sind und eingeladen werden. Der komplette erweiterte Vorstand wird vorab über Teilnehmer und Themen der Ausschusssitzunginformiert. Auf Wunsch und nach Anmeldung können auch andere Mitglieder deserweiterten Vorstandes oder auf ausdrückliche Einladung des Vorstandes auch Gäste an den Ausschusssitzungen teilnehmen.

Wahl der Ämter:
1. Durch die Mitgliederversammlung können 1 Wahlleiter und 2 Wahlhelfer bestimmtwerden. Der Wahlleiter leitet die Wahl. Er gibt die Ergebnisse bekannt und ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.
2. Die Wahlen erfolgen zeitversetzt auf 2 Jahre.

Es werden gewählt:
In geraden Jahreszahlen:
Erster Vorsitzender, Kassierer, Musikalische Leitung, KostümverwalterIn ungeraden Jahreszahlen:
Zweiter Vorsitzender, Schriftführer

Beisitzer können in beiden Jahren gewählt werden.

Remchingen, 27.03.2015

 

Ergänzung zur Geschäftsordnung Guggemusik Bääreglopfa e.V. 13.02.2017:
Der Verein kann den Mitgliedern zum gegenseitigen internen Austausch verschiedene Kommunikationsplattformen zur Verfügung stellen. Diese Plattformen stehen nur Mitgliedern offen.

Sofern Personen außerhalb des Vereins Zugriff bekommen sollen, ist hierfür ein Vorstandsbeschluss notwendig.

Die auf den Plattformen stehenden Daten dürfen nur zur internen Kommunikation genutzt werden und nicht an andere Personen weitergegeben noch für andere Zwecke (z.B. Werbung) genutzt werden. Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Daten nur für Vereinszwecke zu verwenden.

Der Missbrauch der Plattform kann den Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein zur Folge haben.

Als Plattform stehen derzeit neben Maillisten, Veranstaltungslisten, SMS-Kommunikationsplattformen auch eine Mitgliederliste zur Verfügung. Jedes Mitglied kann durch den eigenen Eintrag selbst bestimmen, welche Daten den anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollen/dürfen.